Vorbereitung

Welche Fristen sind bereits jetzt zu beachten?

Zum Stichtag 1. Januar 2022 sind für alle wirtschaftlichen Einheiten des Grundbesitzes auf der Grundlage des reformierten Grundsteuer- und Bewertungsrechts Grundsteuerwerte gesondert festzustellen (Hauptfeststellung).

Zur Durchführung dieser – ersten – Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte ist durch die Steuerpflichtigen ab dem 1. Juli 2022 eine Feststellungserklärung nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Die Berechnung der neuen Grundsteuer erfolgt zukünftig in drei Schritten auf der Grundlage des Grundbesitzwerts, dem Ausgleich von Wertsteigerungen und der Anpassung von individuellen Hebesätzen durch die Kommunen. Bei der elektronisch abzugebenden Feststellungserklärung der „neuen“ Grundsteuer sind wir Ihnen dann gerne behilflich.

Steuerpflichtige werden in der Regel nicht direkt zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert. Vielmehr wird die Aufforderung zur Abgabe einer Erklärung durch eine öffentliche Bekanntmachung erfolgen.

Vorbereitung Ihrer Feststellungserklärung zur Grundsteuerreform

Sie erhalten jetzt voraussichtlich im ersten Quartal von Ihrer Kommune den jährlichen Grundsteuerbescheid. Dieser setzt Ihre aktuell gültige Grundsteuer fest. Bewahren Sie diesen Bescheid auf, damit Sie die Daten (z. B. das Aktenzeichen) zur Erstellung Ihrer Feststellungserklärung in wenigen Monaten griffbereit haben.

Ab Mai erhalten Sie, je nach Bundesland, von der Finanzverwaltung ein individuelles Informationsschreiben mit Daten, die der Finanzverwaltung vorliegen und die Sie für die Erstellung der Feststellungserklärung benötigen.

Aufgrund des relativ engen Zeitraums für die Vorbereitung und mit Rücksicht auf die aktuelle durch Corona bedingte Aufgabenbelastung ergibt es Sinn, die erforderlichen Basisdaten frühzeitig zu ermitteln.

Was können Sie bis dahin bereits vorbereiten?

Im Wesentlichen müssen für jedes Objekt folgende Angaben gemacht werden:

  • Lage des Grundstücks
    (einschl. Gemarkung und Flurstück)
  • Grundstücksfläche
  • Bodenrichtwert
  • Grundstücks- bzw. Gebäudeart
  • Wohn- und Nutzfläche
  • Brutto-Grundfläche
  • Baujahr

Wo finden Sie als Grundstückseigentümer:in die wichtigsten Daten?

  • Einheitswertbescheide aus früheren Jahren
  • Flurkarte
  • Grundbuchauszug
  • Erbschein
  • Notarurkunde

Bodenrichtwerte finden Sie auf der Webseite bodenrichtwerte-boris.de. "BORIS-D" ist ein Gemeinschaftsprojekt mehrerer Bundesländer. Projektziel ist es, Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte länderübergreifend einheitlich, webbasiert und leicht zugänglich für die breite Öffentlichkeit bereitzustellen.

Dort finden Sie unter Eingabe Ihrer Grundstücksadresse amtliche Auskünfte über Ihre Bodenrichtwerte. Die Zeit bis zum 1. Juli 2022 sollten Sie unbedingt nutzen, um sich mit Ihrem Steuerberater abzustimmen, denn vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 müssen die Feststellungserklärungen digital bei Ihrem zuständigen Finanzamt eingereicht werden.

Bis zum Ende des Jahres 2024 berechnen und erheben die Kommunen die Grundsteuer weiterhin wie bisher. Erst ab dem 1. Januar 2025 ist dann der neu festzustellende Grundsteuerwert maßgeblich.

Aufbereitung der Daten für die Steuererklärung

Wie die Eigentümer von Wohngrundstücken, müssen auch die Immobilieneigentümer ab Mitte 2022 eine Grundsteuererklärung abgeben.

Dabei ist eine große Anzahl von immobilienspezifischen Daten anzugeben, z. B. Herstellungskosten, Umrechnungskoeffizienten oder Vervielfältiger. Dazu müssen Daten wie Grundbuchauszüge und Grundstückspläne aufbereitet werden.

Das Finanzministerium in NRW kündigt hilfreiche Zusammenstellungen der in den Katasterämtern und bei den Gutachterausschüssen verfügbaren Daten auf einer dafür besonders weiterentwickelten und auf die Anforderungen der Grundsteuererklärung speziell angepassten Online-Plattform an.

Wir helfen Ihnen persönlich bei Fragen und Problemen.